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Was muss ich tun, wenn... wir kirchlich heiraten möchten?

Kontakt

Pfarrbüro St. Amandus
Kirchstraße 25
45711 Datteln
Tel.: 02363/5652-0
E-Mail: stamandusdatteln(at)bistum-muenster.de

Liebes Brautpaar,

Sie möchten heiraten: Ich gratuliere Ihnen herzlich zu diesem Schritt!

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, in dem einige Fragen rund um die Vorbereitung und den Rahmen der gottesdienstlichen Gestaltung in unseren Kirchen beantwortet werden.

Im Namen der Pfarrgemeinde St. Amandus wünsche ich Ihnen einen guten Verlauf Ihrer Vorbereitung auf diesen besonderen Festtag.

Heinrich Plaßmann, Pfarrer

 

Die katholische Trauung – Rahmenbedingungen

Eine katholische Trauung ist dann möglich, wenn einer der Ehepartner katholisch ist und beide (im Sinne der Kirche) unverheiratet sind. Manchmal muss dies eigens geprüft werden. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig vor einer Eheschließung zu melden. Aber auch wenn die Ehepartner unterschiedliche Konfessionen oder Religionen haben, sind rechtliche Klärungen notwendig.

Es ist gut, zunächst den Hochzeitstermin mit den Mitarbeitern des Pfarrbüros abzusprechen, bevor weitere Verbindlichkeiten (wie Anmietung von Räumen) eingegangen werden.

Da bei einer Eheschließung in der katholischen Kirche eine Reihe von Formalien eingehalten werden müssen, findet vor der Trauung ein Traugespräch statt.

 

  1. Das Traugespräch

Wenn Sie Ihre Hochzeit im Pfarrbüro angemeldet haben, wird sich – ca. 2 bis 3 Monate vor Ihrem Hochzeitsdatum – der zuständige Priester mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für das Traugespräch mit Ihnen zu vereinbaren.

Zum Traugespräch benötigen Sie ein Taufzeugnis, das Ihnen Ihr Taufpfarramt ausstellt: Es darf nicht älter als sechs Monate sein. Es dient zugleich als Ledigennachweis, d.h. zur Feststellung, dass Sie kirchlich noch unverheiratet sind.

In diesem ersten Gespräch wird das Eheprotokoll ausgefüllt, in dem Ihre Daten (z.B. Geburts- und Taufdatum) erfasst werden. Außerdem geht es um das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe.

 

  1. Planung des Gottesdienstes

Dann wird die Frage nach der Gestaltung der kirchlichen Feier konkret. Vielleicht haben Sie bereits bestimmte Vorstellungen und Ideen, die Sie einbringen möchten? Gerne geben wir Ihnen das Materialheft des Bistums Münster an die Hand, das Ihnen Vorschläge für die inhaltliche und musikalische Gestaltung macht.

Nicht immer ist passend, was als schön empfunden wird. Ein Gottesdienst folgt bestimmten Regeln. Diese geistliche Feier will in sich stimmig und sinnvoll sein. Das gilt für den Einzug in die Kirche, für die Auswahl der Texte und Lieder… Wir helfen Ihnen, die passenden „Zutaten“ für den Gottesdienst zu finden.

Soweit der Gottesdienst in einer unserer Kirchen stattfindet, stellt unsere Gemeinde den Organisten und die Messdiener. Sollten Sie diese Dienste nicht benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen.

Bei einer auswärtigen Trauung müssen Sie sich selbst um Organisten und Messdiener bemühen.

 

  1. Musikalische Gestaltung

Bitte nehmen Sie rechtzeitig, vor dem Druck des Liedheftes, mit dem verantwortlichen Kirchenmusiker Kontakt auf. Den Namen und die Telefonnummer erfahren Sie über das Pfarrbüro (Tel. 02363 5652-0).

Bisweilen kommen auf unsere Kirchenmusiker Sondertermine zu, um das Zusammenspiel mit Solisten zu proben. Da diese Zeiten nicht in ihrem Stundenumfang enthalten sind, müssen sie Ihnen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Bisweilen werden von dritter Seite für den Gottesdienst „Überraschungen“ geplant: So wird z.B. ohne Wissen des Brautpaares ein/e Sänger/in engagiert. Für uns ist aber der mit Ihnen, dem Brautpaar, besprochene und geplante Ablauf der kirchlichen Feier verbindlich. Darum sind Auftritte von Solisten, die nicht vorher mit dem Brautpaar abgesprochen sind, nicht möglich.

 

  1. Vor dem Druck des Liedheftes

Die Letztverantwortung für die Liturgie liegt in den Händen des Priesters, mit dem Sie den Gottesdienst feiern.

Bitte geben Sie ein Liedheft erst in Druck, wenn Sie auch sein Einverständnis eingeholt haben.

 

  1. Blumenschmuck

Feierlichkeit kommt auch durch entsprechenden Blumenschmuck zum Ausdruck. Hierbei müssen jedoch die „Spielregeln“ des gottesdienstlichen Raumes berücksichtigt werden.

Diesbezügliche Fragen sprechen Sie bitte mit den Sakristanen an der jeweiligen Kirche ab. Die Kontaktdaten erfahren Sie über das Pfarrbüro.

 

  1. Foto und Film

Die gottesdienstliche Feier ist ein Geschehen, in dem sich „Himmel und Erde berühren“. Sie ist „heiliger Raum“.

Um diesen Raum zu schützen, bitten wir darum, sich auf einen Fotografen zu beschränken. Das Fotografieren soll weder störend wirken noch Sie, das Brautpaar, und Ihre Gäste irritieren und ablenken. Das Betreten des Altarraumes soll vermieden werden.

Wenn gefilmt wird, sollte die Kamera an einem festen Platz montiert sein.

Bitte benachrichtigen Sie die mit Fotografie und Filmen beauftragte Person, sich vorab in der Sakristei beim Zelebranten des Gottesdienstes zu melden.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Kontakt

Pfarrbüro St. Amandus
Kirchstraße 25, 45711 Datteln
Tel.:   02363/5652-0
Fax:    02363/5652-21
E-Mail: stamandusdatteln(at)bistum-muenster.de

Öffnungszeiten des Pfarrbüros:

Montag 9:00-12:00 15:00-17:00
Dienstag 9:00-12:00 15:00-17:00
Mittwoch 9:00-12:00  
Donnerstag 9:00-12:00 15:00-17:00
Freitag 9:00-12:00  

Im Notfall

Sollten Sie in einem dringenden Fall (Krankensalbung, Sterbefall) einen Seelsorger benötigen, können Sie sich an die Pforte des Krankenhauses (Tel.: 02363/108-0) wenden, die Sie an einen Priester weitervermitteln kann.

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